GoÄ-Grundlagen für ästhetische Leistungen
Privatärztliche Leistungen rechnen Sie in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) ab, auch ästhetische Behandlungen. Diese Seite erklärt die Begriffe, die Ihnen im Rechnungsassistenten von NuvaFace begegnen.
Ziffern statt Pauschale
Abschnitt betitelt „Ziffern statt Pauschale“Eine GoÄ-Rechnung besteht aus Einzelleistungen mit ihrer Ziffer, nicht aus einem Pauschalpreis. In NuvaFace geben Sie einen Zielbetrag ein, zum Beispiel den mit der Patientin besprochenen Preis. Die Software verteilt ihn über die Steigerungsfaktoren auf die einzelnen GoÄ-Ziffern und die Auslagen. Der Zielbetrag ist nur ein internes Rechenziel: Auf der Rechnung stehen ausschließlich Einzelziffern.
Das gilt auch für Behandlungspakete und Kuren. Ein Paket ist eine Vorlage für Ziffern und Zielbetrag; auf der Rechnung erscheint nie ein Paketpreis. Bei einer Kur ist der Gesamtpreis eine Kostenschätzung; abgerechnet wird je Sitzung als datierte Einzelleistung.
Faktor, Schwellenwert und Begründung
Abschnitt betitelt „Faktor, Schwellenwert und Begründung“- Faktor: Jede Ziffer hat einen Punktwert. Der Steigerungsfaktor bestimmt, wie hoch eine Leistung bewertet wird. Ein Faktor unter 1,0 ist nicht zulässig; NuvaFace hebt ihn auf 1,0 an.
- Schwellenwert: Für die meisten Leistungen liegt er beim Faktor 2,3, bei technischen Leistungen bei 1,8. Neue Positionen setzt NuvaFace zunächst auf den Schwellenwert.
- Begründung: Liegt ein Faktor über dem Schwellenwert, verlangt die GoÄ eine Begründung (§ 12 Abs. 3 GoÄ). NuvaFace markiert die Zeile und lässt Sie bei einer Privatrechnung erst weiter, wenn eine Begründung eingetragen ist. Sie können sie tippen, diktieren oder einen Baustein wählen, zum Beispiel „Mehrere Regionen“ oder „Schwierige Anatomie“. Die Begründung wird im PDF unter der Position gedruckt.
Faktor über 3,5 und Honorarvereinbarung
Abschnitt betitelt „Faktor über 3,5 und Honorarvereinbarung“Ein Faktor über 3,5 setzt eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GoÄ voraus. Sie muss vor der Behandlung unterschrieben sein.
NuvaFace zeigt bei einem Faktor über 3,5 den Status der Vereinbarung an:
- „Honorarvereinbarung gültig“
- „Honorarvereinbarung in alter Version unterschrieben“
- „Honorarvereinbarung fehlt“
- „Keine Honorarvereinbarung in der Praxis hinterlegt“
Grundlage sind die Praxisdokumente der Kategorie Honorar. Die Patientin unterschreibt die Vereinbarung im Check-in oder in der Akte.
Ziffern, die sich ausschließen
Abschnitt betitelt „Ziffern, die sich ausschließen“Manche Ziffern dürfen nicht zusammen abgerechnet werden. NuvaFace prüft das beim Hinzufügen und in der Vorschau; ein Ausschlusskonflikt verhindert das Buchen der Rechnung. Beispiele aus dem Katalog:
- Nr. 267 (eine Region) und Nr. 268 (mehrere Regionen) schließen sich gegenseitig aus und sind je Sitzung nur einmal abrechenbar.
- Sitzungsziffern wie Nr. 1, 3, 5, 252, 267, 268 und 530 sind auf die Anzahl 1 festgelegt. Mehraufwand drücken Sie über den Faktor aus.
- Nr. 1 (Beratung) und Nr. 5 (Untersuchung) sind nur einmal je Behandlungsfall (ein Monat) berechnungsfähig. Bei Folgesitzungen einer Kur weist NuvaFace darauf hin.
Aus einer Einzeichnung schlägt NuvaFace Nr. 267 (eine Region) oder Nr. 268 (mehrere Regionen oder beidseitig) mit Faktor 2,3 vor. Ob die Ziffer fachlich passt, entscheidet die Ärztin; im Rechnungsassistenten bleiben Ziffer und Faktor änderbar.
Material als Auslagen
Abschnitt betitelt „Material als Auslagen“Verbrauchtes Material steht auf der Rechnung im Block „Auslagen nach § 10 GoÄ“, getrennt vom Honorar. Sie wählen es aus dem Inventar oder tragen es von Hand ein. Welche Preise Sie für Auslagen ansetzen, klären Sie am besten mit Ihrer Abrechnungsberatung.
Leistungsdatum
Abschnitt betitelt „Leistungsdatum“Jede Position trägt im PDF das Behandlungsdatum. Wählen Sie im Assistenten das tatsächliche Datum der Behandlung, wenn sie nicht heute war. Ein Datum in der Zukunft lässt NuvaFace nicht zu. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen (§ 4 Abs. 2 GoÄ).
Umsatzsteuer bei Privatrechnung und medizinischer Leistung
Abschnitt betitelt „Umsatzsteuer bei Privatrechnung und medizinischer Leistung“Im zweiten Schritt des Rechnungsassistenten wählen Sie die Abrechnungsart:
| Abrechnungsart | Umsatzsteuer | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Privatrechnung | 19 % | für umsatzsteuerpflichtige Leistungen, etwa rein ästhetische Behandlungen |
| Medizinische Leistung | ohne (§ 4 Nr. 14 UStG, Heilbehandlung) | Faktor wird auf höchstens 3,5 begrenzt, nur kassenfähige Pakete |
Rein ästhetische Leistungen ohne medizinische Indikation sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Die Wahl trifft Ihre Praxis, im Zweifel gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung. Die Begründungspflicht über dem Schwellenwert gilt unabhängig von der Steuerart.
