Akten archivieren und löschen
Archivieren ist der Regelweg für Patientinnen, die nicht mehr in Behandlung sind: Alle Daten bleiben erhalten. Löschen ist für versehentlich angelegte Akten gedacht, denn für Patientenakten gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (§ 630f BGB).
Bevor Sie anfangen
Abschnitt betitelt „Bevor Sie anfangen“- Sie haben Zugriff auf den Bereich Patienten.
- Archivieren und Löschen erledigen Sie in der ganzen Patientenliste, nicht in der geöffneten Akte.
Schritte
Abschnitt betitelt „Schritte“-
Öffnen Sie die Patientenliste über Ganze Patientenliste (in der Liste neben einer geöffneten Akte oder im Bereich Patienten, solange keine Akte offen ist).
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Suchen Sie die Akte über das Suchfeld „Name oder E-Mail“.
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Zum Archivieren klicken Sie in der Zeile auf das Archivsymbol „Akte archivieren“. Die Akte wandert sofort ins Archiv.
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Nur bei einem echten Fehleintrag: Klicken Sie stattdessen auf den Papierkorb „Akte löschen“. Lesen Sie im Fenster, was mitgelöscht wird und was erhalten bleibt.

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Tippen Sie zur Bestätigung den Nachnamen der Patientin ein und klicken Sie auf Endgültig löschen. Mit Lieber archivieren archivieren Sie die Akte stattdessen, Abbrechen schließt das Fenster.
Ergebnis
Abschnitt betitelt „Ergebnis“Archiviert: Die Akte trägt in der Liste die Marke „Archiv“ und erscheint unter dem Status „Archiv“. Über das Symbol „Wieder aktiv setzen“ holen Sie sie jederzeit zurück.
Gelöscht: Die Akte ist endgültig entfernt, zusammen mit Behandlungen, unterschriebenen Unterlagen, Bildern, Dokumenten, Notizen und Kuren. Rechnungen und Termine bleiben erhalten, aber ohne Bezug zur Akte.
