Rechnung korrigieren oder stornieren
Eine Rechnung wird in NuvaFace nie einfach überschrieben. Wurde sie bereits herausgegeben, entsteht bei einer Korrektur ein Stornobeleg und eine neue Rechnung. So bleibt die Belegkette für Patient und Buchhaltung nachvollziehbar.
Bevor Sie anfangen
Abschnitt betitelt „Bevor Sie anfangen“- Sie haben Zugriff auf den Bereich Abrechnung.
- Die Rechnung ist weder storniert noch bereits korrigiert. Ist sie schon korrigiert worden, bearbeiten Sie die Nachfolgerechnung.
Schritte
Abschnitt betitelt „Schritte“-
Öffnen Sie in der Abrechnung die Rechnungsdetails über das Info-Symbol.
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Klicken Sie auf Bearbeiten (bei Entwürfen und Kostenvoranschlägen heißt der Knopf Positionen).
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Lesen Sie den Hinweis, was passieren wird: „Rechnung wird direkt geändert“, wenn die Rechnung nie gedruckt, verschickt oder bezahlt wurde, sonst „Storno und neue Rechnung“ bzw. „Storno, neue Rechnung und Rückabwicklung“ mit Betrag.

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Ändern Sie im Editor Ziffern, Faktoren, Anzahl, Umsatzsteuer und Begründungen. Mit Faktoren anpassen verteilen Sie den Zielbetrag neu, mit GOÄ-Ziffer hinzufügen ergänzen Sie Positionen. Die Fußzeile zeigt die Abweichung vom Zielbetrag.
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Klicken Sie auf Korrektur erstellen bzw. Speichern.
Ergebnis
Abschnitt betitelt „Ergebnis“War die Rechnung noch nicht herausgegeben, wird sie direkt geändert und die Änderung protokolliert.
War sie herausgegeben oder bezahlt, entstehen in einem Schritt drei Belege: ein Stornobeleg (Nummer ST) mit negativen Beträgen, die ursprüngliche Rechnung mit dem Status „Storniert“ und eine neue Rechnung mit neuer RE-Nummer. Die Belege verweisen aufeinander. Die Software meldet zum Beispiel „Korrektur abgeschlossen“ mit beiden Nummern.
War die ursprüngliche Rechnung bezahlt, nennt die Software zusätzlich, was dem Patienten zu erstatten ist oder was er nachzahlen muss. Das Geld selbst bewegt die Software nicht; Erstattung oder Nachforderung erledigt die Praxis.
Weitere Wege
Abschnitt betitelt „Weitere Wege“- Unbezahlte Rechnung zurücknehmen: Das rote X in der Listenzeile („Rechnung stornieren“) setzt eine nicht bezahlte Rechnung nach der Rückfrage „Diese Rechnung stornieren?“ auf „Storniert“. Dabei entsteht kein Stornobeleg. Für bereits verschickte, gedruckte oder heruntergeladene Rechnungen nutzen Sie deshalb den Weg über Bearbeiten.
- Entwurf löschen: Nur Entwürfe lassen sich löschen, über den Papierkorb („Entwurf löschen“) und die Rückfrage „Diesen Entwurf löschen?“. Gebuchte Rechnungen werden korrigiert oder storniert, nie gelöscht.
